Kommentar zur Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Konverterstandort im Vergleich zur Stellungnahme der Stadt Kaarst
Die Stellungnahme der Stadt Kaarst zum Antrag der Amprion GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Konverterstation auf einem Grundstück in Meerbusch-Osterath entspricht genau den Anträgen der UWG/FW auf Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Meerbusch hinsichtlich der Begründung, warum das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ablehnt werden sollte.
Insbesondere hat die UWG/FW beantragt, folgende Punkte aufzunehmen:
- Regionaler Grünzug (im Regionalplan 2025 festgelegt)
- Erholungsgebiet
- Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss
- Verunstaltung des Landschaftsbildes (Größe und Höhe des Konverters)
- Artenschutzrechtliche Prüfung nach BNatSchG
Die Stadt Meerbusch hatte im ersten Entwurf der anwaltlichen Stellungnahme den Regionalen Grünzug, das Erholungsgebiet und den Entwicklungsplan Kulturland im Rhein-Kreis Neuss bewusst in ihrer Begründung weggelassen.
Erst auf unser Drängen konnte erreicht werden, dass diese Punkte in der Stellungnahme zumindest aufgeführt wurden.
Ein besonderer Hinweis auf die Verunstaltung des Landschaftsbildes und die artenrechtliche Prüfung wurde nicht aufgenommen.
In der anwaltlichen Stellungnahme der Stadt Kaarst, hier unter II. S. 10 bis 16, insbesondere 12 und 13, werden die oben genannten Punkte ausführlich begründet.
Es fällt auf, dass die Stellungnahme der Stadt Meerbusch hinsichtlich des „ob“ des Konverters recht kurz gehalten und hinsichtlich des „wie“ umfangreich vorgetragen wurde.
Die Stellungnahmen er Stadt Meerbusch und der Stadt Kaarst können Sie auf unserer Website www.uwg-Meerbusch.de nachlesen. An einem Arbeitskreis zur Landschaftsgestaltung im Umfeld des Konverters möchten wir erst teilnehmen, wenn juristisch alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um den Konverter zu verhindern. Aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
Heinrich-Peter Weyen
Vorsitzender UWG/FW