Musterklage bei Straßensanierung
Antrag der UWG im Haupt- und Finanzausschuss am 18.6.2015
In der Vergangenheit ist öfters vorgekommen, dass sich Bürger gegen Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. gegen Ausbaubeiträge nach dem KAG gewandt haben. Dies erfolgte durch Einlegung eines Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid bei der Stadt Meerbusch. Hierdurch konnte der Beitragsbescheid nicht Bestandskraft erwachsen. Andererseits hatte der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Zahlungspflicht.
Bei einer Vielzahl von Widersprüchen von Anliegern mit gleichen Begründungen war es der Stadt Meerbusch möglich, zunächst nur einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Gegen diesen Widerspruchsbescheid konnte der betroffene Anlieger Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts hat grundsätzlich nur Wirkung zwischen den Prozessparteien. Andererseits war hierdurch auch für die übrigen Anlieger geklärt, ob die Stadt Meerbusch die Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge rechtmäßig erhoben hatte oder nicht.
Diese rechtliche Möglichkeit der Stadt Meerbusch zugunsten der Bürger ist aufgrund des Bürokratieabbaugesetzes nunmehr nicht mehr möglich. Insbesondere wurde das Widerspruchsverfahren, hier die Möglichkeit der internen Überprüfung durch den Verwaltung, ersatzlos gestrichen. Wenn sich Bürger nunmehr gegen einen Erschließungsbeitrags- bzw. Ausbaubeitragsbescheid wehren wollen, müssen diese innerhalb eines Monats ab Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
Dies würde bedeuten, dass jeder Anlieger Klage erheben müsste, auch wenn die Begründungen identisch sind. Für jeden Anlieger würden dann Gerichts- und Anwaltskosten anfallen.
Um dies zu vermeiden, sollte folgendes Verfahren eingeführt werden:
Nur ein Anlieger klagt vor dem Verwaltungsgericht. Im Falle eines obsiegenden rechtskräftigen Urteils erhalten auch die Nichtkläger die bereits gezahlten Beiträge insoweit zurück erstattet, als der Bescheid für nicht rechtmäßig erklärt wurde. Die Stadt Meerbusch erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden, sofern die Anlieger innerhalb der Rechtsmittelfrist selbst erklären, dass der Musterprozess für sie verbindlich sein soll.
Bei diesen Verfahren hätte die Stadt Meerbusch keinerlei Nachteile, da die Beiträge von den Anliegern schon bezahlt wurden. Die Bürger hätten jedoch den Vorteil, dass Gerichts- und Anwaltskosten nur einmal anfallen würden.
Die Bürger bitten eindringlich, ihnen insoweit entgegenzukommen, da sie wegen der speziellen Verhältnisse ohnehin schon mit sehr hohen Beiträgen belastet würden. Von diesem Verfahren könnten viele Bürger in Zukunft profitieren.
Die Anwohner der Schulstraße, die im letzten Viertel des Jahres die Bescheide über die Ausbaubeiträge erwarten, haben das Anliegen, eine solche Musterklage zu erheben. Hinsichtlich der Beitragsberechnungsgrundlage sind sie in einigen Punkten anderer Auffassung als die Verwaltung, deren Intentionen hierzu ihnen bekannt sind.
Daher wollen sie das Verwaltungsgericht anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich P. Weyen Dieter Schmoll
Ratsmitglied Sachkundiger Bürger