UWG für Verbreiterung des Ivangsweg in Osterath
Am 08.05.2015 gegen 17:40 Uhr wurde beim Verkehrsunfall auf dem Ivangsweg in Meerbusch-Osterath ein kleiner Junge schwer verletzt. Der Dreijährige war auf einem Fahrrad unterwegs und wurde von einem Auto überrollt. Nach Erkenntnissen der Polizei hatte die 91-jährige Fahrerin in einem Kurvenbereich des Ivangswegs das Bremspedal ihres Seat mit einem Gaspedal verwechselt. Der kleine Junge musste mit schweren Verletzungen mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden.
Hierüber berichtete die Rheinischen Post und fügte ein Foto vom Unfallort hinzu. Auf dem Foto erkennt man einen Grenzpunkt auf dem Ivangsweg. Dies stellt die Grenze zwischen dem öffentlichen Ivangsweg und einem Privatgrundstück dar. Vom Grenzpunkt in Richtung Privatgrundstück ist der Ivangsweg in einer Breite von 1 m und in Richtung zum öffentlichen Ivangsweg in einer Breite von 2,5 m asphaltiert.
Ohne die Inanspruchnahme der privaten Grundstücksfläche hätte der Ivangsweg im Kurvenbereich lediglich eine Breite von 2,50 m!
Entscheidend ist aber, dass der Ivangsweg in diesem Bereich eine Breite von ca. 6 m aufweist, hier ausgehend von Grenzpunkt Richtung öffentlicher Ivangsweg. Wo der Ivangsweg eigentlich verlaufen müsste, sieht man nur Acker und Ackerrand.
Wenn man diesen Bereich asphaltierten würde, ergäbe sich im Kurvenbereich des Ivangsweges eine befahrbare Breite einschließlich des Privatgrundstücks von ca. 7 m! Hierdurch würde der Kurvenbereich des Ivangsweges ganz erheblich entschärft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich P. Weyen Dieter Schmoll
Ratsmitglied Sachkundiger Bürger